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   BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78   

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BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78 (https://dejure.org/1982,6567)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1982 - 1 WB 139.78 (https://dejure.org/1982,6567)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 1 WB 139.78 (https://dejure.org/1982,6567)
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  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Das ist der Fall, wenn sich eine bessere Klausurnote - wie hier - unmittelbar auf die Abschlußnote auswirken würde (BVerwG ZBR 1978, 72; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).

    Deren Verletzung kann der Soldat im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung rügen (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76), wobei er sowohl die nach seiner Vorstellung fehlerhaft zustande gekommene Note angreifen als auch dem Gericht das Begehren unterbreiten kann, den BMVg zur Anhebung der streitigen Note zu verpflichten (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).

    Der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist sonach das eigentliche Werturteil des Prüfers; dagegen findet eine Nachprüfung dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - insbesondere gegen einschlägige Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77 - m.w.H.).

  • BVerwG, 21.08.1973 - I WB 23.73
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Das Verhalten der Vorgesetzten im Beschwerdeverfahren kann im allgemeinen nicht neben dem die ursprüngliche Maßnahme betreffenden Hauptantrag zum Gegenstand eines gesonderten Antrags gemacht werden (BVerwGE 46, 149 f [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73]).

    Eine isolierte Anfechtung eines Beschwerdebescheids ist nur dann zulässig, wenn dieser eine zusätzliche selbständige Beschwer enthält (vgl. § 79 Abs. 2 VwGO; BVerwGE 46, 149, 152) [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73].

  • BVerwG, 13.10.1976 - 1 WB 74.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76).

    Deren Verletzung kann der Soldat im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung rügen (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76), wobei er sowohl die nach seiner Vorstellung fehlerhaft zustande gekommene Note angreifen als auch dem Gericht das Begehren unterbreiten kann, den BMVg zur Anhebung der streitigen Note zu verpflichten (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).

  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Ob und unter welchen Umständen in Fällen gesteigerter Psychose mit der Folge eines völligen Versagenszustandes eine Ausnahme von diesem Grundsatz zugelassen werden müßte (BVerwG DVBl 1980, 482, 483) [BVerwG 06.07.1979 - 7 C 26/76], kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 67.80

    Verfassungsmäßigkeit des ausnahmslosen Verbots eines dritten Prüfungsversuchs in

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Die in eigener Verantwortung und frei von Weisungen getroffene wissenschaftlich-pädagogische Bewertung einer Leistung durch den Prüfer ist für das Gericht nicht nachprüfbar; es kann sie nicht durch eine aus eigener Sachkunde gewonnene Bewertung ersetzen oder ändern und auch nicht durch andere Sachverständige vornehmen lassen, da hierdurch der Grundsatz, daß alle Prüflinge durch den für sie bestimmten Prüfer beurteilt werden müssen, durchbrochen würde (vgl. BVerwG DÖV 1981, 62 f m.w.H.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74

    Grundsatz der Chancengleichheit - Störung einer schriftlichen Prüfung - Mangel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Überprüfbar ist, ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG BayVBl 1977, 183).
  • BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80

    Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Sein Begehren ist daher nach dem objektiven Sinngehalt seiner Erklärungen durch Auslegung zu ermitteln (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Beschluß vom 27. März 1981 - 1 WB 92/80).
  • BFH, 20.04.1971 - VII R 95/68

    Steuerberaterprüfung - Steuerbevollmächtigtenprüfung - Schriftlicher Teil -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Ob das auch dann gilt, wenn die Aufgabe so schwierig war, daß ein "gut durchschnittlicher Bewerber sie nicht (mindestens) mit 'ausreichend' hätte schreiben können" (BFH DB 1971, 1398), kann hier wegen der im allgemeinen erreichten Ergebnisse offenbleiben.
  • BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 170.76

    Thema einer Prüfungsarbeit - Prüfungsorgane - Bewertungsmaßstäbe

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Soweit der Antragsteller ausführt, auch Dozenten hätten zu erkennen gegeben, daß die Aufgabenstellung für sie unklar gewesen sei, würde sich aus einer derartigen - notwendig subjektiven - Meinungsäußerung nichts Entscheidendes für die Frage herleiten lassen, ob das Thema in einer den Prüfungsorganen zuzurechnenden Weise falsch, irreführend oder willkürlich - also nicht sachgerecht - gestellt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. April 1978 - 1 WB 170/76).
  • BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 32.76
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
    Das ist der Fall, wenn sich eine bessere Klausurnote - wie hier - unmittelbar auf die Abschlußnote auswirken würde (BVerwG ZBR 1978, 72; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).
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